Aufgrund der ausserordentlichen Lage in Bezug auf das Coronavirus können für 2020 keine neuen Gesuche gestellt werden. Wir danken für Ihr Verständnis.
Institutionen und Organisationen, die Ferienlager für beeinträchtigte oder sozial benachteiligte Kinder oder Jugendliche organisieren, können bei der Reka Stiftung Ferienhilfe ein Gesuch für die Restfinanzierung eines Ferienlagers einreichen. Die Stiftung gewährt Beiträge als Defizitgarantie. Die zugesagten Beträge werden nach Einreichen der Schlussabrechnung eines Lagers ausbezahlt.
Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind Organisationen und Institutionen, die selber Ferienlager/Gemeinschaftsferien für beeinträchtigte oder sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche (bis zum vollendeten 18 Lebensjahr) organisieren.
Es werden ausschliesslich Ferien in der Schweiz unterstützt.
Form/Inhalt der Gesuche
Ausgefülltes Gesuchformular
Erforderliche Angaben
In jedem Gesuch müssen alle notwendigen Angaben enthalten sein, die eine Beurteilung ermöglichen:
Eigenleistung/Kostenbeiträge
Die gesuchstellende Organisation und die Teilnehmenden erbringen eine angemessene Eigenleistung.
Einreichefrist
Anfragen für das laufende Jahr sind bis Ende Februar einzureichen.
Nach Rücksprache ist in Ausnahmefällen eine Einreichung auch nach diesem Termin möglich.
Beitragsleistungen
Beiträge an ein ausgewiesenes Defizit werden nach Einreichung der Schlussabrechnung ausbezahlt.
Wir bitten Sie um eine Erwähnung der Reka Stiftung Ferienhilfe in Ihrem Geschäftsbericht und/oder einen Link zur Reka Stiftung Ferienhilfe auf Ihrer Internetseite.
Bern, Mai 2020