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Legate und
Erbschaften

Ihre Erbschaft, Ihr Vermächtnis (Legat) oder Ihre Schenkung ermöglicht benachteiligten Familien günstige Ferien.

Die wenigsten Menschen befassen sich gerne mit dem Tod. Dabei lohnt es sich, zu Lebzeiten darüber nachzudenken, wie man sein Erbe weitergeben möchte: Was möchten Sie weitergeben und an wen? Welche persönlichen Engagements liegen Ihnen am Herzen? Es schafft Klarheit für Sie und Ihre Angehörigen, wenn Sie Ihre Vorstellungen in einem Testament oder Erbvertrag regeln.

Ferien für alle dank Ihrem Testament

Mit einer Erbschaft oder einem Vermächtnis (Legat) stärken Sie Ihre Anliegen über das Lebensende hinaus. Sie bewirken Gutes, indem Sie in Ihrem Testament gemeinnützige Organisationen wie die Reka Stiftung Ferienhilfe berücksichtigen: Sie machen günstige Ferien in der Schweiz möglich für Familien oder alleinerziehende Mütter und Väter mit knappen Budgets. So schenken Sie Kindern Freude und positive Erinnerungen.

Dank dem neuen Erbrecht ab 1.Januar 2023 haben Sie noch mehr Gestaltungsspielraum. Informationen dazu finden Sie zum Beispiel unter www.admin.ch oder bei Ihrem Notariat.

Wie funktioniert ein Legat oder eine Erbschaft?

In Ihrem Testament können Sie die Reka Stiftung Ferienhilfe als Erben einsetzen oder mit einem Vermächtnis (Legat) begünstigen. Beachten Sie beim Aufsetzen Ihres letzten Willens die gesetzlichen Pflichtteile und die formalen Anforderungen (eigenhändiges Testament, Ort und Datum, Unterschrift am Ende usw.) Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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Mit Ihrem Vermächtnis können Sie lang gehegte Ferienträume von armutsbetroffenen Kindern und Eltern wahr werden lassen.
Gabriela Lenherr
Präsidentin des Stiftungsrats

Häufige Fragen zum Thema Erbschaft und Legate

Was gehört zum Nachlass?
Der Nachlass ist das gesamte aktive und passive Vermögen, das ein Mensch (Erblasser, Erblasserin) nach seinem Tod zurücklässt. Dazu gehören Geld, Wertschriften, Grundstücke oder Liegenschaften und persönliche Gegenstände. Auch Verpflichtungen gegenüber Dritten wie Hypotheken, Schulden oder Kredite zählen zum Nachlass.
Wann ist ein Testament oder ein Erbvertrag sinnvoll?
Wenn Folgendes auf Sie zutrifft, lohnt es sich, einen Erbvertrag in Betracht zu ziehen:
  • Sie sind verheiratet, haben aber keine Kinder
  • Sie leben mit Ihrem Lebensgefährten oder Ihrer Lebensgefährtin ohne Trauschein bzw. ohne eingetragene Partnerschaft zusammen
  • Sie sind alleinstehend
  • Sie haben Kinder aus verschiedenen Ehen oder Paten-, Stief- oder Pflegekinder
  • Sie besitzen ein Eigenheim
  • Sie müssen die Nachfolge Ihres Unternehmens regeln
  • Sie möchten vermeiden, dass Ihr Vermögen zersplittert wird
  • Sie möchten eine gemeinnützige Organisation begünstigen
Was bedeuten Vermächtnis, Legat und Erbschaft?
Die beiden Begriffe Vermächtnis und Legat sind gleichbedeutend. Mit einem Legat wird eine Sache oder ein fixer Geldbetrag einer Person oder einer Institution hinterlassen. Das Legat unterscheidet sich von der Erbschaft. Bei der Erbschaft werden Vermögensanteile an die Erbengemeinschaft übertragen, aber auch Verpflichtungen (z.B. Schulden). Das Erbrecht regelt die gesetzliche Erbfolge und die Pflichtteile einer Erbschaft.
Wie unterscheiden sich Erben und Vermächtnisnehmer?
Erben treten die Rechtsnachfolge an mit Rechten und Pflichten. Sie werden Teil der Erbengemeinschaft und treten auch in die Schulden des Erblassers oder der Erblasserin ein. Vermächtnisnehmer hingegen erhalten nur einen bestimmten Teil aus dem Nachlass. Sie werden nicht Teil der Erbengemeinschaft und übernehmen so auch keine Schulden. Gegenüber der Erbengemeinschaft haben sie nur einen Herausgabeanspruch.
Was ist der Pflichtteil und was ist die freie Quote?
Der Pflichtteil steht den pflichtteilsgeschützten Erben (Ehepartner/Ehepartnerin und Nachkommen) gemäss Erbrecht zu, ein weiterer Erbteil ist frei verfügbar. Mit dem neuen Erbrecht ab 1. Januar 2023 steigt die freie Quote. Das bedeutet, Sie können in Ihrem Testament über einen grösseren Teil des Nachlasses frei verfügen. Neu beträgt der Pflichtteil für Ehepartner und Kinder je ¼ des Erbes, die verfügbare Quote beträgt ½. Mit dieser Quote kann zum Beispiel eine gemeinnützige Organisation berücksichtigt werden.
Ich möchte einen Teil meines Erbes an eine gemeinnützige Organisation spenden. Ist eine Erbschaft oder ein Vermächtnis (Legat) besser?
Grundsätzlich ist beides möglich. Das Legat kann unkompliziert sein, weil ein bestimmter Betrag an die gemeinnützige Organisation übertragen wird und keine Pflichten oder Schulden beachtet werden müssen. Die Organisation wird nicht Teil der Erbengemeinschaft. Wird hingegen ein Grossteil oder das gesamte Vermögen an einen Alleinerben oder eine Alleinerbin vermacht und die Schulden sind deutlich kleiner, kann die Organisation die Erbschaft auch annehmen. Es ist in dem Fall möglich, dass das Erbe mit Pflichten einhergeht, also an gewisse Bedingungen geknüpft ist.
Wie begünstige ich zum Beispiel die Reka Stiftung Ferienhilfe als Erbin oder als Vermächtnisnehmerin?
Um eine:n Erb:in einzusetzen oder etwas zu vermachen, braucht es ein Testament oder einen Erbvertrag. Beide sind an gewisse Formalitäten gebunden, damit sie gültig sind. Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie Fragen dazu haben. Wenn Sie Ihren letzten Willen niederschreiben, ist es wichtig, dass Sie die begünstigte gemeinnützige Organisation mit Namen und Adresse nennen. Werden nur allgemeine Zwecke festgehalten wie Gesundheit, Kinder oder Umwelt, entscheidet das Gericht, wer begünstigt wird.
Warum soll ich die Reka Stiftung Ferienhilfe unterstützen?
Armutsbetroffene Familien müssen in ihrem Alltag auf vieles verzichten. Die Möglichkeit auf Ferien gerät in weite Ferne. Damit insbesondere die Kinder dennoch aus ihrem schwierigen Alltag herauskommen und unbeschwerte Ferientage erleben können, benötigen sie die Unterstützung von Ihnen und uns.
Was passiert mit meiner Unterstützung?
Ihr Beitrag schenkt kleinen und grossen Menschen, die sich in einer schwierigen finanziellen Situation befinden oder einen Schicksalsschlag erlebt haben, Ferien. Eine Auszeit in einer Reka-Ferienwohnung oder Jugendherberge in der Schweiz schafft wertvolle Momente für Familien oder alleinerziehende Mütter und Väter. Zudem helfen Sie mit, Ferienlager für Kinder und Jugendliche mit einer Beeinträchtigung anzubieten. Damit möglichst niemand zu Hause bleiben muss.

Haben Sie noch Fragen?

Kontakt

Kontakt Julia Scheidegger

Julia Scheidegger

Geschäftsführerin
ferienhilfe@reka.ch+41 31 329 66 80