Die wenigsten Menschen befassen sich gerne mit dem Tod. Dabei lohnt es sich, zu Lebzeiten darüber nachzudenken, wie man sein Erbe weitergeben möchte: Was möchten Sie weitergeben und an wen? Welche persönlichen Engagements liegen Ihnen am Herzen? Es schafft Klarheit für Sie und Ihre Angehörigen, wenn Sie Ihre Vorstellungen in einem Testament oder Erbvertrag regeln.
Mit einer Erbschaft oder einem Vermächtnis (Legat) stärken Sie Ihre Anliegen über das Lebensende hinaus. Sie bewirken Gutes, indem Sie in Ihrem Testament gemeinnützige Organisationen wie die Reka Stiftung Ferienhilfe berücksichtigen: Sie machen günstige Ferien in der Schweiz möglich für Familien oder alleinerziehende Mütter und Väter mit knappen Budgets. So schenken Sie Kindern Freude und positive Erinnerungen.
Dank dem neuen Erbrecht ab 1.Januar 2023 haben Sie noch mehr Gestaltungsspielraum. Informationen dazu finden Sie zum Beispiel unter www.admin.ch oder bei Ihrem Notariat.
In Ihrem Testament können Sie die Reka Stiftung Ferienhilfe als Erben einsetzen oder mit einem Vermächtnis (Legat) begünstigen. Beachten Sie beim Aufsetzen Ihres letzten Willens die gesetzlichen Pflichtteile und die formalen Anforderungen (eigenhändiges Testament, Ort und Datum, Unterschrift am Ende usw.) Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Mit Ihrem Vermächtnis können Sie lang gehegte Ferienträume von armutsbetroffenen Kindern und Eltern wahr werden lassen.